Ein erfahrener “Recruiter” muss sich darauf nicht vorbereiten – das sollte selbstverständlich sein! Ist es aber nicht…
Aktuelles – Für Sie gefunden
#Betriebsrente #Beratung durch den #Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer zwar eine Fürsorgepflicht, doch die erfasst keine umfangreiche Beratung über die Konsequenzen der Betrieblichen Altersvorsorge #Eigenverantwortung.
#Humor am Arbeitsplatz.
“Dem Humor wird eine starke Ventilfunktion nachgesagt. Ausgeprägte Formen wie Zynismus und Sarkasmus zeigen allerdings, dass Humor auch ins Gegenteil von positiver Stimmung umschlagen kann.”
Vom Umgang mit Nervensägen.
Höflich Grenzen setzen und Distanz suchen, hilft häufig.
„Narzisstische Führungskräfte führen, damit sie sich besser fühlen“.
#Narzisten sind Selbstdarsteller und ignorieren die Bedürfnisse anderer.
The Dark Side of #Leadership.
Bei #BadLeadership geht es nicht um einzelne Ausnahmefälle, sondern vielmehr um gehäuftes, systematisches unethisches Verhalten. Die Erscheinungsformen sind natürlich zeit- und kontextabhängig, meistens geht es um eine Führung, die auf den eigenen Vorteil auf Kosten anderer abzielt. Das ist nicht nur im #Leadership ein Thema sondern auch unter Kollegen. Dies sollte auch betrachtet werden – ist für heute aber nicht der Schwerpunkt.
#Leitfaden für #toxische #Mitarbeiter: Wenn die #Teamstimmung kippt!
#ToxischeMitarbeiter sind schädlich für das Team und das Unternehmen. Keine #Kultur hält ewige #Lästereien und demotivierenden Einstellungen lange stand.
#Arbeitszeitbetrug ist kein #Kavaliersdelikt – sportliche Herausforderungen warten auf #Arbeitgeber, #Mitarbeiter und #Betriebsrat bei #HomeOffice, #mobilemArbeiten & Co.
Die Leitlinien des #Bundesarbeitsgerichts bei einem #Arbeitszeitbetrug sind weitgehend klar: Selbst vermeintlich geringfügige #Verfehlungen bei der #Arbeitszeiterfassung können eine außerordentliche #Kündigung rechtfertigen.
Die #Arbeitszeitkontrolle von #Arbeitnehmern im #Homeoffice ist eine besondere Herausforderung für Arbeitgeber, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Arbeitszeit nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 vollständig zu dokumentieren ist. Schließlich hat das Arbeitsgericht Emden am 20. Februar 2020 entschieden, dass diese Verpflichtung schon jetzt für Arbeitgeber gelte. Führt man sich vor Augen, dass die Abgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben immer weiter verschwimmt, ist dies mit Blick auf den #Arbeitsschutz auch durchaus sinnvoll. Bei der Arbeit im #Homeoffice bleibt dem #Arbeitgeber schlussendlich aber nichts anderes übrig, als die #Zeiterfassung an den #Arbeitnehmer zu delegieren. Der #Arbeitgeber hat zwar die #Verantwortung, dass die #Aufzeichnungspflicht ordnungsgemäß erfüllt wird. In welcher Art und Weise das umgesetzt wird, schreibt das #Arbeitszeitgesetz aber weder aktuell vor noch sind diesbezüglich Einschränkungen zu erwarten, sofern sichergestellt ist, dass mittels eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems die geleistete tägliche #Arbeitszeit gemessen werden kann und der #Arbeitgeber die #Einhaltung regelmäßig kontrolliert. In der Praxis erfolgt die #Zeiterfassung im #Homeoffice insoweit zumeist über Online-Zeiterfassungssysteme.
Bewerbungsverfahren in der Kritik.
Es wird in Bewerbungsprozessen häufig wie in diesem Artikel beschrieben verfahren – verstaubt? Für mich nicht, weil Menschen mit Menschen arbeiten und sich dafür kennenlernen müssen. An der Geschwindigkeit und der Optimierung von Prozessen sollten viele HR-Abteilungen arbeiten. Trotz allem sind wir im Bewerbungsverfahren nicht beim Speed-Dating, sondern wollen unsere Zukunft gemeinsam gestalten – fast so wie bei einer Eheschließung.
Die #Beteiligung der #Schwerbehindertenvertretung – bereits vor der #Gleichstellung notwendig?
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 22. Januar 2020 nun, dass die Beteiligungspflicht bei Umsetzungen nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht besteht, wenn die Umsetzung einen behinderten Arbeitnehmer betrifft, der einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist.