Die #Beteiligung der #Schwerbehindertenvertretung – bereits vor der #Gleichstellung notwendig?

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 22. Januar 2020 nun, dass die Beteiligungspflicht bei Umsetzungen nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht besteht, wenn die Umsetzung einen behinderten Arbeitnehmer betrifft, der einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hat, über den noch nicht entschieden ist.

https://bit.ly/2BlPLmf

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