Slide One - copy

Strategische und
operative Personalarbeit

"Wer überholen will,
muss die Spur wechseln!"

Slide One

Strategische und
operative Personalarbeit

"Wer überholen will,
muss die Spur wechseln!"

Slide One - copy

Strategische und
operative Personalarbeit

"Wer überholen will,
muss die Spur wechseln!"

#CoronaKrise, unter 40-Jährige blicken mit Sorge in die Zukunft.

Jede Generation hatte ihre Krisen – Veränderung bedeutet, sich anzupassen. Das gilt für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen. Wenn heute mehr remote gearbeitet wird, ist das #Corona geschuldet und bedeutet im Anschluss und bereits heute, Chancen auf neue #Arbeitsplatzgestaltung. Auch wurde ein solches Arbeiten bisher von #Arbeitnehmervertretern und #Mitarbeitenden eingefordert. Alles hat seinen Preis. #RemoteArbeiten bedeutet als Mitarbeitender mehr Freiheiten zu haben – der Preis: “nur” Erfolg zählt.

https://bit.ly/2Hperxt

Kann das Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig gemacht werden?

Im Rahmen von einschneidenden betrieblichen Veränderungsprozessen können Arbeitgeber mit der Forderung konfrontiert sein, dass der Betriebsrat zur Absicherung der eigenen Position in der Belegschaft das ausverhandelte Ergebnis von der Zustimmung der Arbeitnehmer abhängig machen möchte. Hier ist auf Arbeitgeberseite besondere Vorsicht geboten, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigt:

Mit dem Zustimmungserfordernis für das Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung verstoßen die Betriebsparteien gegen die Strukturprinzipien der Betriebsverfassung. Danach ist der Betriebsrat der Repräsentant der Belegschaft. Er wird als Organ der Betriebsverfassung im eigenen Namen kraft Amtes tätig und ist weder an Weisungen der Arbeitnehmer gebunden noch bedarf sein Handeln deren Zustimmung. Die in der Betriebsverfassung vorgesehenen Beteiligungsrechte werden u.a. vom Betriebsrat vorgenommen, dem jedoch weder ein imperatives Mandat zukomme, noch ein Misstrauensvotum rechtlich für ihn von Bedeutung wäre.

https://bit.ly/3jecmkE

Neue Rechts(re)form für Unternehmen – VE(-GmbH) = VerantwortungEigentum.

Im Grunde handelt es sich um ein Update der verbreiteten Rechtsform einer GmbH, eine VE-GmbH, die sicherstellen soll, dass nicht die Gewinnerzielung allein im Vordergrund steht und womöglich das schnelle Kassemachen der Eigentümer, sondern dass Gewinne im Betrieb verbleiben und sich mögliche Nachfolgeregelungen ausschließlich an den Firmenzielen orientieren müssen. 

https://bit.ly/2HillUT

#ChangeManagement – Salamitaktik oder Überraschungsangriff?

Change Management ist ein umfassender Ansatz, der Themen der Führung, des Kommunikationsverhaltens, der Steuerung von Gruppendynamik und von Projekt-Prozessen vereint. Wirksames Change Management macht es möglich, Unternehmen gleichzeitig mit hohem Tempo und hoher Einbindung der Mitarbeiter zu verändern. Dies alles passiert aber nicht über Nacht – und leider auch nicht zwangsläufig. Es ist harte Arbeit und erfordert hohes persönliches Engagement, Wissen und Können.

https://bit.ly/2IFvUBQ