Kein Anspruch auf Homeoffice oder Einzelbüro wegen Corona-Pandemie.

Wegen des Risikos einer Corona-Infektion forderte ein Arbeitnehmer, im Homeoffice oder in einem Einzelbüro arbeiten zu dürfen. Das Arbeitsgericht Augsburg entschied: Solange der Arbeitgeber den Gesundheitsschutz im Büro durch Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellt, ist er zu beidem nicht verpflichtet.

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