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Strategische und
operative Personalarbeit

"Wer überholen will,
muss die Spur wechseln!"

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muss die Spur wechseln!"

#UnconsciousBias im #Recruiting

Wir glauben, dass wir im Recruiting stets objektiv entscheiden. Die Forschung sagt uns etwas Anderes. Unconscious Bias („unbewusste Vorannahmen“) prägt unsere Entscheidungen oft mehr als uns lieb ist.

https://bit.ly/39BCZyF

Was sind „Geschäftsgeheimnisse”?

Ohne ausreichende Geheimhaltungsmaßnahmen kein Schutz durchs Gesetz – und wieder: wir verwalten uns langsam zu Tode. Nehmen Floskeln in unsere Verträge auf, die kein Mensch mehr versteht und wundern uns, warum das nicht funktioniert!

https://bit.ly/3pAG0Vf

Keine Babypause für Vorstände.

Arbeitsrechtlich sind Top-Managerinnen nicht als Angestellte definiert, weshalb sie auch kein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr in den Beruf haben – auf Pflegezeiten auch nicht. Vorstände können nicht haftungsfrei pausieren. Wollen sie sich um ihr Neugeborenes kümmern oder kranke Angehörige pflegen, müssen sie ihr Mandat niederlegen. 

https://bit.ly/3aesH6E

Lernen, was die Roboter nicht können.

…und nicht jeder muss programmieren können aber man sollte schon einmal drüber nachdenken. Als ich mich vor rund 40 Jahren mit dem Thema #BerufsAusbildung beschäftigte, war schon damals klar, dass eine #BüroKommunikationsKauffrau langfristig am #Empfang oder im #CallCenter sitzt.

https://bit.ly/2NEKyvF

Die deutsche Wirtschaft blutet sich selbst aus.

„Das Abfindungsprogramm bei Daimler ist ein Segen für Tesla. Die Amerikaner brauchen gute, erfahrene Ingenieure. Jetzt spielen die Stuttgarter ihrem US-Konkurrenten top-ausgebildetes Personal zu. Was die sich in der Zentrale dabei gedacht haben, ist mir ein Rätsel“, sagt ein Ex-Daimler-Mitarbeiter.

https://bit.ly/3raCJwp

Keine Maske – keine Arbeit!

Zweifel an Attesten, die nicht darlegen, warum der/der Mitarbeiter/in keine Maske tragen kann. Zwar dürfen Ärzte bei gewöhnlichen Krankschreibungen nicht offenlegen, woran ihre Patienten leiden. Hier liege der Fall aber anders, »da der Kläger mithilfe der ärztlichen Bescheinigungen einen rechtlichen Vorteil für sich erwirken will«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Deshalb müsse ein Attest nachvollziehbare Gründe für die Ausnahme nennen. Die Richter orientierten sich dabei an einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, bei dem es um die Maskenpflicht in Schulen ging.

https://bit.ly/2MhA0T0