Keine Babypause für Vorstände.

Arbeitsrechtlich sind Top-Managerinnen nicht als Angestellte definiert, weshalb sie auch kein Recht auf Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr in den Beruf haben – auf Pflegezeiten auch nicht. Vorstände können nicht haftungsfrei pausieren. Wollen sie sich um ihr Neugeborenes kümmern oder kranke Angehörige pflegen, müssen sie ihr Mandat niederlegen. 

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