Virtuelle Betriebsratssitzungen als fester Bestandteil des BetrVG.

Die im Zuge der Coronakrise befristet eingeführte, provisorische Möglichkeit, Betriebsratssitzungen ganz oder teilweise virtuell abhalten zu können, wird fester Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes werden. Die konkreten Details, wie Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenzen künftig geregelt sein sollen, werden durch Ergänzungen der Paragraphen 30 bis 34 in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügt

Neue Berufsbilder:

Ein Social-Media-Chef, eine Newsroom-Leiterin, eine Kommunikatorin für interne Kommunikation und eine Spezialistin für HR erklären ihren Job.

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Homeoffice-Möglichkeiten „unausgeschöpft“.

Es gibt Mitarbeiter*innen, die nicht zuhause arbeiten wollen #PrivatSphäre #TrennungBerufUndPrivat uvm. – das sollte in den Diskussionen auch bedacht werden. Auch ist ein Arbeitgeber nicht per se unmodern, der seine Mitarbeiter*innen häufiger persönlich sehen möchte.

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