Virtuelle Betriebsratssitzungen als fester Bestandteil des BetrVG.

Die im Zuge der Coronakrise befristet eingeführte, provisorische Möglichkeit, Betriebsratssitzungen ganz oder teilweise virtuell abhalten zu können, wird fester Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes werden. Die konkreten Details, wie Betriebsratssitzungen mittels Video- und Telefonkonferenzen künftig geregelt sein sollen, werden durch Ergänzungen der Paragraphen 30 bis 34 in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügt