Berechnung des #Mindestlohns bei #Saisonarbeitern.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,50 €. Dieser ist nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) grundsätzlich als Geldleistung zu zahlen. Für die Entlohnung von Saisonarbeitern bleiben dennoch Fragen, zum Beispiel, ob Zulagen oder Ausgaben für Kost und Logis auf die Lohnuntergrenze anzurechnen sind.

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HR und Payroll.

Das System der #Entgeltabrechnung wird immer komplexer. Hier noch ein Zuschuss, dort noch eine Besonderheit, selbstverständlich immer an den #MitarbeiterInteressen ausgerichtet. Da stellt sich bei KMUs und kleineren Einheiten die Frage, ob ein #Outsourcing der #Payroll z. B. zum #Steuerberater Sinn macht.

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