Berechnung des #Mindestlohns bei #Saisonarbeitern.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,50 €. Dieser ist nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) grundsätzlich als Geldleistung zu zahlen. Für die Entlohnung von Saisonarbeitern bleiben dennoch Fragen, zum Beispiel, ob Zulagen oder Ausgaben für Kost und Logis auf die Lohnuntergrenze anzurechnen sind.

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