#Urlaub und #Kurzarbeit – immer wieder neue Regelungen.

Laut der fachlichen Weisung der Arbeitsagentur vom 23. Dezember 2020, mit der sie die Regelungen zum Kurzarbeitergeld-Verfahren für das Jahr 2021 festlegt, muss seit dem 1. Januar 2021 der Erholungsurlaub zur Vermeidung der Kurzarbeit wieder eingebracht werden.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urlaub-und-kurzarbeit_76_513572.html