Corporate Purpose erfordert Perspektivwechsel.

Corporate Purpose bedeutet, dass die globale Marktumwelt zum integralen Bestandteil der Unternehmensaktivitäten wird. Dabei ist diese erweiterte Perspektive nicht als Akt der Nächstenliebe zu verstehen. Sie eröffnet vielmehr Ansatzpunkte für Unternehmen, um über die Schaffung von sozialem Wert auch gleichzeitig ökonomischen Wert zu generieren, der die eigene Wettbewerbsfähigkeit steigert.

“Die Leute denken, wenn man wirkungsorientiert arbeiten will, müsste das in Form einer Non-Profit-Organisation geschehen, aber das ist nicht mehr der Fall. Wir machen Nachhaltigkeit profitabel. Wenn wir auf globaler Ebene Wirkung erzielen wollen, müssen wir ein profitables Unternehmen sein.” Elsa Bernadotte

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Achtung #Datenschutz bei Videokonferenzen, Bewerbungsgesprächen usw.!

Datenschutz ist Ländersache! …und das mit der Einwilligung ist auch so eine Sache… Also aufgepasst:

“Der Einsatz von Skype in Bewerbungsverfahren sowie die Aufzeichnung von Videointerviews lassen sich aber nur durch eine wirksame Einwilligung des Bewerbers nach § 26 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz legitimieren. Dabei muss die Einwilligung freiwillig erteilt werden. Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Bewerber und Unternehmen wird die Freiwilligkeit immer kritisch beurteilt. Soll die Teilnahme bei Skype oder die Aufzeichnung eines Videointerviews zwingende Voraussetzung für den Bewerbungsprozess sein, liegt keine Freiwilligkeit vor. Die Einwilligung ist damit unwirksam. Für eine wirksame Einwilligung ist entscheidend, dass dem Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit gelassen wird. Unternehmen sollten daher Bewerbern anbieten, dass das Interview entweder in Form eines persönlichen Gesprächs oder mittels Skype-Interview oder Videoaufzeichnung durchgeführt werden kann.” Rechtsanwalt Dr. Philippe Byers

https://bit.ly/34Zg5ym