Achtung #Datenschutz bei Videokonferenzen, Bewerbungsgesprächen usw.!

Datenschutz ist Ländersache! …und das mit der Einwilligung ist auch so eine Sache… Also aufgepasst:

“Der Einsatz von Skype in Bewerbungsverfahren sowie die Aufzeichnung von Videointerviews lassen sich aber nur durch eine wirksame Einwilligung des Bewerbers nach § 26 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz legitimieren. Dabei muss die Einwilligung freiwillig erteilt werden. Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Bewerber und Unternehmen wird die Freiwilligkeit immer kritisch beurteilt. Soll die Teilnahme bei Skype oder die Aufzeichnung eines Videointerviews zwingende Voraussetzung für den Bewerbungsprozess sein, liegt keine Freiwilligkeit vor. Die Einwilligung ist damit unwirksam. Für eine wirksame Einwilligung ist entscheidend, dass dem Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit gelassen wird. Unternehmen sollten daher Bewerbern anbieten, dass das Interview entweder in Form eines persönlichen Gesprächs oder mittels Skype-Interview oder Videoaufzeichnung durchgeführt werden kann.” Rechtsanwalt Dr. Philippe Byers

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