Neue Rechts(re)form für Unternehmen – VE(-GmbH) = VerantwortungEigentum.

Im Grunde handelt es sich um ein Update der verbreiteten Rechtsform einer GmbH, eine VE-GmbH, die sicherstellen soll, dass nicht die Gewinnerzielung allein im Vordergrund steht und womöglich das schnelle Kassemachen der Eigentümer, sondern dass Gewinne im Betrieb verbleiben und sich mögliche Nachfolgeregelungen ausschließlich an den Firmenzielen orientieren müssen. 

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#ChangeManagement – Salamitaktik oder Überraschungsangriff?

Change Management ist ein umfassender Ansatz, der Themen der Führung, des Kommunikationsverhaltens, der Steuerung von Gruppendynamik und von Projekt-Prozessen vereint. Wirksames Change Management macht es möglich, Unternehmen gleichzeitig mit hohem Tempo und hoher Einbindung der Mitarbeiter zu verändern. Dies alles passiert aber nicht über Nacht – und leider auch nicht zwangsläufig. Es ist harte Arbeit und erfordert hohes persönliches Engagement, Wissen und Können.

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Pensionskassen und Haftungsrisiken für Arbeitgeber.

Offen war bislang, was geschieht, wenn der Arbeitgeber die Versorgungslücke nicht schließen kann; zum Beispiel weil er infolge der hiermit verbundenen Belastungen insolvent wird. Wurde die Versorgungszusage über eine Pensionskasse durchgeführt, bestand hier in der Vergangenheit eine Lücke beim gesetzlichen Insolvenzschutz. Der Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSVaG) war in einem solchen Fall nicht zu Leistungen verpflichtet, da Pensionskassen dem gesetzlichen Insolvenzschutz bislang generell entzogen waren. Neues vom EuGH hierzu.

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