Einigung auf Homeoffice-Pauschale in Höhe von maximal 600 EUR pro Jahr.

Fest steht demnach nun auch, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird. Die Pauschale in Höhe von 1.000 EUR wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen. Wer besonders hohe Werbungskosten im Jahr hat, so dass der Pauschbetrag überschritten wird, etwa durch einen weiten Arbeitsweg, muss dies geltend machen.

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/homeoffice-pauschale_168_531604.html

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