“Unattraktive Arbeitsbedingungen sind oftmals Problem bei Stellenbesetzung”

Bei diesen Artikeln wird auf hohem Niveau gejammert – meistens von denen, die es nicht erwirtschaften müssen!! Ja, Pflegekräfte haben schlechte Arbeitszeiten und beim Gehalt ist Luft nach oben. Dies gilt aber für viele Berufsgruppen – und jetzt Hand auf’s Herz, wenn wir die #ARBEITSZEIT betrachten: wenn beispielsweise der Pizzaservice nur noch bis 18:00 Uhr liefert, keiner mehr Pakete ausfährt oder die Einzelhändler nur noch vormittags geöffnet haben – wer ist damit zufrieden, welchen Aufschrei gibt es dann? Oder betrachten wir die #BEZAHLUNG: alle schreien, “bezahlt sie doch anständig” und ja, das tut der Kunde oder auch nicht… Seid Ihr bereit, den doppelten Preis für Pflege, Lieferungen, Einzelhandel oder Gastro zu bezahlen, dann jammert nicht und/oder schreit, sondern tut es auch!!!

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Jetzt ist es so weit: alle Papiertiger freuen sich – das Nachweisgesetz bekommt Zähne…

Ab heute 01.08.2022 ist das Nachweisgesetz in Kraft getreten. Das Nachweisgesetz (NachwG) regelt, welche Bedingungen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn schriftlich zur Verfügung stellen müssen. Da wir mit großen Schritten auf die Mitte des 21. Jahrhunderts zugehen, haben sich einige auf Vereinfachung gefreut – z. B. Arbeitsverträge in elektronischer Form wirksam abschließen zu können. Dies ist im NachwG ausdrücklich ausgeschlossen…

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