Jetzt ist es so weit: alle Papiertiger freuen sich – das Nachweisgesetz bekommt Zähne…

Ab heute 01.08.2022 ist das Nachweisgesetz in Kraft getreten. Das Nachweisgesetz (NachwG) regelt, welche Bedingungen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn schriftlich zur Verfügung stellen müssen. Da wir mit großen Schritten auf die Mitte des 21. Jahrhunderts zugehen, haben sich einige auf Vereinfachung gefreut – z. B. Arbeitsverträge in elektronischer Form wirksam abschließen zu können. Dies ist im NachwG ausdrücklich ausgeschlossen…

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