Datenschutz ist nicht gleich Tatenschutz.

Nicht immer kann man sich auf den #Datenschutz wirksam berufen. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten von Beschäftigten wird ein Videobeweis im Kündigungsschutzprozess zugelassen – selbst, wenn er gegen den Datenschutz verstößt.

https://bit.ly/3OFnB7A