Wird es bald einen Anspruch auf mobile Arbeit geben?

Voraussichtlich nicht. Ein erster Entwurf des BMAS, der einen Homeoffice-Anspruch im Umfang von 24 Tagen im Jahr vorsah, wurde vom Bundeskanzleramt verworfen. Die aktuelle Fassung enthält – in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag – nur ein Auskunfts- und Erörterungsrecht, das in der Gewerbeordnung verortet werden soll.

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