Umgang mit persönlichen Daten,  persönlicher Kommunikation und persönlichem Verbraucherverhalten auf Messengerdiensten.

„Gerade erst hat Continental den Messenger-Dienst Whatsapp auf den Diensthandys der Mitarbeiter verboten – aus datenschutzrechtlichen Gründen. Doch Recruiter können mit einer Messenger-App die Kandidatenansprache neu gestalten und die Interaktion erhöhen“.

https://bit.ly/2LZZsqa

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