#Steuerrecht: ab wann sind Brötchen vom Arbeitgeber ein Frühstück?

Nach aktueller Entscheidung des #Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Gestellung von Backwaren nebst Heißgetränken durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn. Backwaren ohne Belag sind insbesondere auch kein als #Sachbezug anzusetzendes Frühstück.

https://bit.ly/2oZ2HIz

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