Rechtsverordnung zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld in Kraft getreten!

Die Bundesregierung hat inzwischen eine Rechtsverordnung erlassen, die die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (erheblich) erleichtert.

Auf Grundlage von § 109 Abs. 5 SGB III ist am 25. März 2020 die „Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit″ (Kurzarbeitergeldverordnung – KugV) von der Bundesregierung erlassen worden, die am 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist (BGBl. 2020 I S. 595).

Neu: Kurzarbeitergeld erfasst auch Zeitarbeitnehmer (wenigstens während der #CoronaKrise).

https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/coronavirus-schutzschirm-fuer-die-deutsche-wirtschaft/kugv-rechtsverordnung-zum-erleichterten-bezug-von-kurzarbeitergeld/#

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