Neues aus dem Finanzamt:

Nach Ablauf des Kalenderjahres oder – wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet – nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist die Änderung des Lohnsteuerabzugs nur noch bis zur Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig.

https://bit.ly/3gW6D5q