Neuerungen zur Unfallversicherung im Homeoffice.

Anders als in der Betriebsstätte des Arbeitgebers waren bisher Wege in der häuslichen Umgebung  beispielsweise zur Kaffeemaschine oder Toilette nicht von dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gedeckt. Den gleichen Schutz wie in der Unternehmensstätte des Arbeitgebers genossen Beschäftigte im Homeoffice bisher lediglich auf so genannten Betriebswegen, also auf Wegen, die durch die versicherte Tätigkeit veranlasst sind. Dies können beispielsweise Wege zum Drucker oder Telefon sein.

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