#KollektivArbeitsrecht – die jährliche Überprung.

Gehaltslisten – Keine dauerhafte Überlassung an den Betriebsrat. Einsicht ist Einsicht und nicht die Erstellung einer Kopie. Notizen dürfen gemacht und Verständnisfragen gestellt werden. Recht auf Einsicht in die Gehälter der leitenden Angestellten oder der Geschäftsführer besteht nicht.

https://bit.ly/3bLlZFH