Keine Mitbestimmung des Betriebsrates bei der eigenen Vergütung!?

Eine Mitbestimmung des Betriebsrats für Fragen der Lohngestaltung erfordert zunächst, dass es sich bei der Betriebsratsvergütung um Lohn handelt. Dafür muss es sich um Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte Dienste des Arbeitnehmers handeln. Das ist im Falle der Betriebsratsvergütung nicht der Fall. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt – wird häufig vergessen!

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