Ist die Rentenbesteuerung tatsächlich verfassungswidrig oder nur zum Teil?

Der Grundsatz lautet: Jedes Einkommen ist steuerpflichtig – das ist soweit okay, wenn dieses nicht davor bereits versteuert wurde. So ist z. B. der #Arbeitgeberanteil oder #Pensionszusagen (damit gemeint sind die “richtigen Betriebsrenten”, die es nicht mehr all zu oft gibt) des #Arbeitgebers noch nicht am #Fiskus vorbeigegangen.

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