#InsolvenzVermeidung – nicht nur für Hotellerie und Gastronomie interessant!

Die Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dennoch bedeutet dies nicht, dass sich Unternehmer zurücklehnen können. Was eine Insolvenz mit sich bringt und welche Schritte helfen, diese jetzt zu umgehen, erklärt Rechtsanwalt Hilmar Pickartz.

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