Fristlose Kündigung und Strafanzeige

Diebstahl, Untreue, Bestechung: Nicht selten steht bei Fehlverhalten von Beschäftigten der Verdacht einer Straftat im Raum. Arbeitgeber stehen dann vor der Entscheidung, ob sie neben dem Ausspruch einer fristlosen (Verdachts-)Kündigung die Strafverfolgungsbehörden einschalten.

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