Entgeltfortzahlung an Feiertagen: Wann er besteht und wann nicht.

Ausländische Feiertage begründen in Deutschland keinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Das gilt auch für Feiertage, die nicht bundeseinheitlich sind. Daher müssen Mitarbeiter eines anderen Landes oder Bundeslandes, ihre Arbeitsleistung erfüllen, auch wenn im Heimatland oder am Wohnort des Mitarbeiters ein Feiertag ist.

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