Ein guter “Abrechner” ist jeden “Pfennig” wert!

Mal so eben einen Minijobber einzustellen, funktioniert nicht ohne verwaltungstechnischen Aufwand. Allein in der Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber erwartet, dass er die Beschäftigung zu Beginn versicherungsrechtlich beurteilen kann.

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