Die Frage nach unbezahltem Urlaub birgt viele Fallstricke:

Zunächst einmal entfallen beim unbezahlten Urlaub die wechselseitigen Hauptleistungspflichten, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Das bedeutet konkret, dass der Angestellte seine Arbeitspflicht nicht mehr erfüllen muss, zudem muss der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlen.

Wichtig ist, dass ein Arbeitnehmer selbst für seine Sozialversicherung sorgen muss, wenn der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat andauert.

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