#Datenschutz macht auch vor #Betriebsräten nicht halt!

Weil ein langjähriger Betriebsrat des Mischkonzerns Bosch Akten mit persönlichen Daten einem größeren Kreis von Empfängern zugänglich gemacht hatte, durfte ihm außerordentlich gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden (Az.: 7 Sa 63/21).

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