#CorporateSocialResponsibility – Berichtspflicht.

In der Nachhaltigkeitsdebatte kommt es gleichwohl auf den Beitrag von HR an. Das betrifft nicht nur den Personalaspekt in der „Nichtfinanziellen Erklärung“ mit der Beschreibung aller Sozialaspekte. Es kommt auch auf entsprechende Konzepte und Instrumente an. Wie wird nachhaltiges Management gesteuert und wie kann ein Unternehmen seiner Social Responsibility nachkommen? Dabei geht es um mehr als nur die Beschreibung eines internen Kontrollsystems (IKS), das obligatorisch ist für jede Entgeltabrechnung, um Missbrauch zu verhindern.

Das beginnt schon beim #EmployerBranding, bei dem es darum geht, die eigene #Arbeitgebermarke wirtschaftlich und sozial erscheinen zu lassen. Was ist der sinnstiftende Mehrwert, jenseits des Zwangs, Geld zu verdienen? Das führt weiter zum #Recruiting mit der Formulierung einer #Auswahlrichtlinie – auch als #Betriebsvereinbarung möglich –, um die Kriterien zu beschreiben, die zu einer Personalentscheidung führen.

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