Das BAG hat entschieden: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte ab einem gewissen Alter von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen.
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#MitarbeiterEmpfehlungen: das Top-Recruiting-Instrument.
War es schon immer und bleibt es auch. Mal anders betrachtet, wenn mein Kumpel eine Prämie dafür kassiert, weil er mich als geeigneten Kandidaten vorschlägt und vermittelt… hmmmm…. nicht ganz ohne Tücken.
Digitale Zeugnisse – wird auch endlich Zeit!
… auch hier, bitte lasst die Kirche im Dorf!!! Wer “hübschen” will – der tut es auch, egal ob auf Papier oder via Scan.
#Arbeitszeugnis – das endlose Leid mit dem Schluss am Schluss!
Welche abschließenden Worte muss ein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis eines ausscheidenden Arbeitnehmers oder einer ausscheidenden Arbeitnehmerin verwenden? Ganz klar: keine!
Aber mal ganz unter uns #Personaler*innen: wer glaubt eigentlich noch einem Zeugnis?
Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft – die kleinen Unterschiede:
Ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen. Das Mutterschutzgesetz sieht generelle und individuelle Beschäftigungsverbote vor, die für Schwangere oder stillende Mütter gelten. Arbeitgeber müssen hierfür nicht die vollen Kosten übernehmen.
“Alle Jahre wieder…” *sing* oder “Same old Story – same old song” #Urlaub
Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Die Illusion darüber, dass ein Mitarbeitende*r bei Übertragung mehr Anspruch erwirbt ist völlig falsch – im Gegenteil 30 Tage bleiben 30 Tage. Wer sich scheinbare Vorteile erschleicht, macht die Urlaubsplanung im Betrieb nicht leichter! Was wiederum dazu führt, dass alle “leiden”.
„Ohne Arbeit kein Lohn“
…ein Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell in seinem ersten Corona-Urteil vom 13. Oktober 2021 bestätigte: Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, ist er nicht verpflichtet, seinen Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.
Gendergerechte Kommunikation – Das generische Maskulinum ist aktuell die Gebrauchsnorm in der deutschen Sprache.
Bisher konnte dies durch “m/w/x oder d” neutralisiert werden. Aber nach wie vor fehlt eine “richtige” Anrede für die “Betweens”.