BAG: Arbeitszeit ist nicht gleich Arbeitszeit – Teil 1

Arbeitsgerichte unterscheiden zwischen Arbeitszeit im arbeitszeit- und im vergütungsrechtlichen Sinn. 

Wege- und Reisezeiten können vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitstätigkeit außerhalb seiner Arbeitsstelle erbringen soll. Die Wege- und Reisezeiten können auch Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn sein. Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber für die Reise die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln anordnet und keine Vorgaben macht, wie die Reisezeit einzusetzen ist.

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