#Arbeitsrecht #Vorstrafen #Fragen #Bewerbungsgespräch #Konsequenzen

#Arbeitgeber dürfen im Bewerbungsverfahren nach #Vorstrafen und #Ermittlungsverfahren nur fragen, wenn und soweit die künftige Tätigkeit der Bewerber/innen dies erfordert. Ein allgemeines Fragerecht gibt es nicht, entschied das Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 20.05.2020, Az: 5 Ca 83/20) im Fall eines Auszubildenden der Lagerlogistik.

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