Arbeitskampf – BAG hat entschieden

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber es dulden muss, dass Streikmaßnahmen auf dem von ihm angemieteten Betriebsgelände stattfinden. Allerdings ist das ausdrücklich kein Freibrief für länger dauernde Arbeitskampfmaßnahmen. Weitere Informationen von EF ARBEITSRECHT.

https://bit.ly/2AtqoKO

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