Arbeit auf Abruf: Wie berechnet sich der Lohn bei Krankheit?

“Die Neuregelung zur Abrufarbeit hat die Berechnung der Lohnzahlung im Krankheitsfall in einigen Punkten erleichtert, vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer erkrankt, bevor er zur Arbeit eingeteilt wird. Unsicherheiten bestehen weiter darüber, wie Dienstpläne oder abweichende tarifvertragliche Regelungen zu berücksichtigen sind.”

https://bit.ly/3fnyJ6U

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