Ansteckende Krankheit: Was müssen Arbeitnehmer:innen mitteilen?

Der Arbeitnehmer ist als Vertragspartner des Arbeitgebers jedoch auch zu Schutz und Rücksichtnahme verpflichtet. Besteht die Gefahr, dass die Erkrankung ernsthafte Auswirkungen auf Dritte im Arbeitsverhältnis haben kann (wie aktuell eine Ansteckung von Kollegen oder Kunden mit dem Coronavirus), muss der Arbeitnehmer deshalb hierauf hinweisen.

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