„Ohne Arbeit kein Lohn“

…ein Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell in seinem ersten Corona-Urteil vom 13. Oktober 2021 bestätigte: Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, ist er nicht verpflichtet, seinen Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.

https://bit.ly/2ZMWtgU

Die Einigungsstelle:

Ziel der Einigungsstelle ist es, bei einer Blockade eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Einigungsstelle mit Stimmenmehrheit.

https://bit.ly/3wfJKQk