Eine GmbH gründen ist eine gern und oft gewählte Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen. Im Vorfeld sollten Sie sich jedoch unbedingt informieren, sowie die Voraussetzungen und Auswirkungen der Rechtsform kennen. Hier nützliche Tipps von #Karrierebibel.
Monat: August 2020
Trennungsgespräche ist für beide Seiten keine angenehme Situation.
Wer eine Beziehung beenden will, sollte sich gut auf das Gespräch vorbereiten – das gilt für eine Ehe oder Partnerschaft ebenso wie für Trennungen im Berufsleben.
Umbau eines Geschäftes während der #Corona #Krise #LeseEmpfehlung:
Er ging von Anfang an einen anderen Weg als viele seiner Branche. Er sprang nicht auf das Take-away-Geschäft auf sondern schäfte sein Geschäftsmodell und ging seinen eigenwilligen Weg – mit Erfolg! Heute kann er sagen: “Es fühlt sich gut an, unabhängig zu sein”.
Glaubenssätze von Führungskräften auf dem Prüfstand.
Es ist ein Irrglaube, dass Führungskräfte zuständig dafür sind, ihre Mitarbeiter glücklich und zufrieden zu machen, dass Führungskräfte gleichzeitig Kollegen sind, dass Führungskräfte zwangsläufig einen überfüllten Terminkalender haben müssen oder …
Der Stehschreibtisch.
Sitzen ist das neue Rauchen. Zu langes Sitzen schadet der Gesundheit und macht vielen Arbeitnehmern zu schaffen.
Habe ich noch den richtigen #Job?
Verschiedene Arbeitgeber sind keine Einschnitte im Lebenslauf, sondern natürliche Veränderungen. Trotz dieser Normalität stellt ein Jobwechsel für den einzelnen Arbeitnehmer einen großen Schritt dar und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Nur #HomeOffice ist auf die Dauer nicht zweckmäßig.
Man sollte nicht unterschätzen, dass Präsenz das Miteinander fördern.
Fristlose Kündigung und Strafanzeige
Diebstahl, Untreue, Bestechung: Nicht selten steht bei Fehlverhalten von Beschäftigten der Verdacht einer Straftat im Raum. Arbeitgeber stehen dann vor der Entscheidung, ob sie neben dem Ausspruch einer fristlosen (Verdachts-)Kündigung die Strafverfolgungsbehörden einschalten.
#Urlaubsanspruch bei #Arbeitgeberwechsel.
Durch den #Arbeitgeberwechsel soll es grundsätzlich zu keiner “Urlaubsvermehrung” des #Arbeitnehmers kommen – sei es zulasten des neuen oder auch des früheren Arbeitgebers. Möglicherweise hat der neue Mitarbeiter seinen vollen #Jahresurlaub bereits beim vorigen #Arbeitgeber genommen oder ihm wurde sogar mehr Urlaub gewährt, als er eigentlich beanspruchen durfte. Wie viel Urlaub muss ihm der neue Arbeitgeber dann noch gewähren? Um dies bewerten zu können ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, eine #Urlaubsbescheinigung auszustellen (§ 6 Abs.2 BUrlG).
#FahrradPendler fördern – wo es möglich ist…
Ein paar interessante Ansätze von BOSCH, Alnatura, E.On und anderen.