Der Gedanke ist gut! #Rekruiting #ArbeitgeberMarke

„Damit eine Marke gesellschaftlich akzeptiert wird, können Unternehmen nicht mehr nur ihre Gewinne maximieren, sondern müssen auf die Umwelt Rücksicht nehmen und das werblich vermitteln“ so Matthias Wesselmann.

„Viele Jobsuchende identifizieren sich mit unserer Philosophie und haben sich deshalb bei uns beworben“, sagt Baufritz-Personalleiter Manuel Seitz – und ich sage: “gut gemacht!”

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#Auskunftspflicht #Schwangerschaft gegenüber #Betriebsrat.

Schon sehr fragwürdig!! Das #BAG stellt zunächst fest, dass es sich bei Namen von Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind, um Beschäftigtendaten im Sinne von § 26 Abs. 1 BDSG handelt und die Eigenschaft einer Schwangerschaft ein sensitives Datum im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO ist. Die Verarbeitung eines sensitiven Datums sei nur auf Grundlage von § 26 Abs. 3 S. 1 BDSG möglich. Der Anspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG auf Mitteilung der Namen von schwangeren Arbeitnehmerinnen sei grundsätzlich eine Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht aus dem Arbeitsrecht.

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