11 Tipps zum datenschutzkonformen Einsatz von Videokonferenzen.

Oberstes Gebot: die Gesprächsteilnehmer (sowohl Mitarbeiter als auch externe Kommunikationsteilnehmer) sollten entsprechend Art. 13 und 14 DSGVO vor der Gesprächsteilnahme über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt werden.

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